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BFH Beschluss v. - III R 90/85

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) nahm in den Jahren 1974 bis 1978 eine Großinvestition im Umfang von ca. . . . DM vor. Für die in den Streitjahren (1975 und 1976) angefallenen Aufwendungen beantragte sie Investitionszulagen nach § 4b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 181
BFH/NV 1991 S. 181 Nr. 3
GAAAB-31508

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