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BFH Beschluss v. - III S 7/90

Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrte mit seiner am 18. Juli 1986 erhobenen Klage u. a. den Abzug von 2 318 DM als außergewöhnliche Belastung. Die Aufwendungen seien ihm anläßlich von Besuchsfahrten zu seinen beiden Söhnen entstanden, die im Streitjahr (1984) bei seiner geschiedenen Ehefrau gelebt hätten. Die bisher gewährten sog. Besucherfreibeträge nach § 33a Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigten die Aufwendungen nicht hinreichend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 337
BFH/NV 1991 S. 337 Nr. 5
VAAAB-31516

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