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BFH Urteil v. - I R 22/88

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Jahren 1981 und 1982 als . . . Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit. Im Jahre 1983 war er ausschließlich freiberuflich tätig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 768
BFH/NV 1990 S. 768 Nr. 12
AAAAB-31588

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