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BFH Urteil v. - I R 26/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist seit dem 2.1.1978 eine inländische GmbH & Co KG. Damals trat eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin in die Klägerin ein. Kommanditistin wurde die H-KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von . . . DM. Der Kommanditanteil hatte einen Wert von . . . DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 189
BFH/NV 1991 S. 189 Nr. 3
KAAAB-31589

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