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BFH Beschluss v. - IV R 80/90

Im März 1987 begann der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bei dem als . . . arzt tätigen Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit einer Außenprüfung, die sich auf die Einkommensteuer für die Jahre 1983 bis 1985 erstrecken sollte. Während dieser Prüfung forderte der Betriebsprüfer den Kläger zunächst mündlich auf, die Kontoauszüge seines, des Klägers, privaten, bei der A-Bank geführten Bankkontos Nr. . . . vorzulegen. Da die mündliche Aufforderung erfolglos blieb, erließ das FA den hier streitigen Verwaltungsakt vom 14. Juni 1987, in dem es wörtlich heißt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 609
BFH/NV 1991 S. 609 Nr. 9
CAAAB-31664

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