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BFH Beschluss v. - IX B 10/90

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) - Eheleute - begehren vor dem Finanzgericht (FG) für das Streitjahr 1985 den Abzug weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Prozeßkosten von . . . DM) und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Prozeßkosten von . . . DM und . . . DM Schuldzinsen). Weiterhin haben sie den Antrag gestellt, die Androhung eines Zwangsgeldes für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 1986 für rechtswidrig zu erklären. Das FG hat über die Klage noch nicht entschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 164
BFH/NV 1991 S. 164 Nr. 3
LAAAB-31674

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