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BFH Urteil v. - IX B 201/89

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin zu 1. (Beschwerdegegnerin) erwarb 1980 zwei Eigentumswohnungen, die sie unmittelbar im Anschluß an den Erwerb an den Antragsteller und Beschwerdegegner - ihren Ehemann - vermietete, der die Eigentumswohnungen als Büro nutzte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 766
BFH/NV 1990 S. 766 Nr. 12
ZAAAB-31678

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