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BFH Beschluss v. - IX B 37/90

Die Kläger und die Beigeladenen sind Eigentümer mehrerer Grundstücke in . . . Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) stellte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diesen Grundstücken für das Streitjahr 1987 gesondert und einheitlich fest und rechnete sie den Klägern und den Beigeladenen zu.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 332
BFH/NV 1991 S. 332 Nr. 5
OAAAB-31686

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