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BFH Beschluss v. - IX R 79/90

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob im voraus entrichtete Erbbauzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 611
BFH/NV 1991 S. 611 Nr. 9
BAAAB-31715

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