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BFH Beschluss v. - V B 113/88

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) betreibt ein Bauunternehmen. Nach den Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle . . . ließ sie von der Firma . . . (GbR) mit deren vorwiegend ausländischen Arbeitnehmern in den Jahren 1978 bis 1980 umfangreiche Subunternehmerleistungen ausführen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 747
BFH/NV 1991 S. 747 Nr. 11
UAAAB-31726

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