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BFH Beschluss v. - V B 119/90

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Vorentscheidung eingelegt, durch die das Finanzgericht die Klage gegen die Umsatzsteuerbescheide 1983 und 1984 abgewiesen hat. Die Kläger hatten den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über Herstellungskosten für zwischenvermietete Wohnungen geltend gemacht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 349
BFH/NV 1991 S. 349 Nr. 5
EAAAB-31727

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