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BFH Beschluss v. - VIII B 101/89

Die Antragsteller, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (Antragsteller) betrieben ein Architekturbüro. Sie errichteten in den Jahren 1969 bis 1979 an verschiedenen Orten Mietwohngebäude. Diese vermieteten sie.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 321
BFH/NV 1991 S. 321 Nr. 5
GAAAB-31842

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