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BFH Urteil v. - VIII R 204/85

Die Kläger und Revisionsbeklagten zu 1 und 2 (Kläger), ein Vater und dessen Sohn, waren Gesellschafter einer im Jahr 1976 erloschenen Kommanditgesellschaft (KG). Der Kläger zu 1 war persönlich haftender Gesellschafter, der Kläger zu 2 Kommanditist der KG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 801
BFH/NV 1990 S. 801 Nr. 12
GAAAB-31868

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