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BFH Urteil v. - VIII R 206/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum Dezember 1970 als persönlich haftender Gesellschafter an der X-KG beteiligt. Als weitere persönlich haftende Gesellschafter waren A als Kommanditist und B an der KG beteiligt. Zum Ende des Jahres 1976 stellte die von A und B fortgeführte KG ihre Tätigkeit ein. Das Erlöschen der Firma wurde im März 1978 ins Handelsregister eingetragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 692
BFH/NV 1991 S. 692 Nr. 10
QAAAB-31869

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