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BFH Urteil v. - VIII R 55/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine frühere Ehefrau, die Beigeladene A. Z., schlossen am 1. November 1971 einen Vertrag über die Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Zweck die Verwaltung eines Grundstücks in X und die Errichtung von Eigentumswohnungen auf diesem Grundstück war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 8
BFH/NV 1991 S. 8 Nr. 1
WAAAB-31880

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