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BFH Urteil v. - VI R 141/86

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind kinderlose Eheleute, die am 25. Februar des Streitjahres 1983 geheiratet haben. Der Kläger war vom 1. Januar 1983 bis 13. November 1983 in der Filiale seiner Arbeitgeberin in K. und vom 14. November 1983 bis zum 31. Dezember 1983 in der Filiale in A. tätig. Zu seinen beruflichen Aufgaben gehörte die Aus- und Fortbildung von Bediensteten seiner Arbeitgeberin.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 445
BFH/NV 1991 S. 445 Nr. 7
NAAAB-31977

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