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BFH Urteil v. - V R 48/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Gesamtrechtsnachfolger der Z-KG (im folgenden auch nur KG). Diese hatte in der Zeit vom 1. Juli 1967 bis 7. Dezember 1968 bestanden. Vorher und nachher war der Kläger als Einzelhändler tätig; er hat das Gesamthandsvermögen der KG bei gleichzeitigem Ausscheiden der übrigen Gesellschafter übernommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 790
BFH/NV 1991 S. 790 Nr. 12
BAAAB-32029

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