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BFH Urteil v. - V R 93/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete 1974/75 ein Kursanatorium, das 1975 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde. Ab April 1976 verpachtete die Klägerin das Kursanatorium. Sie verzichtete auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 12a des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1973) der Verpachtungsumsätze. Die im Rahmen der Gebäudeerrichtung angefallenen Vorsteuerbeträge zog sie wie folgt ab:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 210
BFH/NV 1991 S. 210 Nr. 4
VAAAB-32044

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