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BFH Beschluss v. - X B 11/89

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb ein . . .unternehmen in W. Das Einzelunternehmen ist aus einer OHG hervorgegangen. Gesellschafterinnen der OHG waren zuletzt die Klägerin und W, die 1971 verstarb. Die Klägerin führte die Buchwerte der OHG fort. Streitig ist, ob und in welcher Höhe die Klägerin 1972 aus der Veräußerung eines Grundstücks in R, das die OHG 1969 erworben hatte, einen Veräußerungsgewinn erzielt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 769
BFH/NV 1990 S. 769 Nr. 12
AAAAB-32051

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