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BFH Beschluss v. - X B 124/88

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) - ein Journalist - erwarb mit Kaufverträgen vom 16. August 1977 die Grundstücke R-Straße 223 und R-Straße 219/221. Das Grundstück R-Straße 219 war mit einem Einfamilienhaus bebaut. Die Anschaffungskosten für beide Grundstücke betrugen insgesamt . . . DM.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 640
BFH/NV 1990 S. 640 Nr. 10
UAAAB-32053

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