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BFH Urteil v. - X R 154/87

Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens hatte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) hinsichtlich der streitigen Beträge (Fälligkeit: 8./9. August 1983) Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt. Diesen Antrag hatte das FA mit Schreiben vom 16. August 1983 abgelehnt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 5
BFH/NV 1991 S. 5 Nr. 1
FAAAB-32084

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