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BFH Beschluss v. - I B 16/91

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage im zweiten Rechtszug abgewiesen. Der Kläger stützt die Nichtzulassungsbeschwerde u. a. auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im ersten Rechtszug.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 505
BFH/NV 1992 S. 505 Nr. 8
VAAAB-32125

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