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BFH Beschluss v. - II B 71/90

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) Verfahrensmängel und Divergenz als Zulassungsgründe geltend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 719
BFH/NV 1992 S. 719 Nr. 11
WAAAB-32155

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