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BFH Beschluss v. - III B 552/90

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), zusammenveranlagte Ehegatten, begehrten für die Streitjahre 1982 und 1983 einen höheren Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dies lehnte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 38
BFH/NV 1992 S. 38 Nr. 1
YAAAB-32176

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