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BFH Urteil v. - III R 118/89

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhob durch seinen Prozeßbevollmächtigten Klage wegen der Einkommensteuer für das Streitjahr (1986), mit der er die Gewährung eines höheren Kinderfreibetrages begehrte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 521
BFH/NV 1992 S. 521 Nr. 8
IAAAB-32190

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