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BFH Urteil v. - III R 21/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein jugoslawischer Staatsangehöriger, ist in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) als Arbeitnehmer beschäftigt. Seine Ehefrau und seine sieben (1983: acht) minderjährigen Kinder sowie seine Mutter lebten in den Streitjahren 1981 und 1983 im Haushalt des Klägers in X in Jugoslawien. In X wohnte auch der Bruder des Klägers mit Ehefrau und Kindern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 375
BFH/NV 1992 S. 375 Nr. 6
NAAAB-32200

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