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BFH Urteil v. - III R 33/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhoben durch ihren Prozeßbevollmächtigten Klage wegen der Einkommensteuer für das Streitjahr (1986), mit der sie die Gewährung eines höheren Kinderfreibetrages begehrten. Der Klageschrift war eine schriftliche Prozeßvollmacht beigeheftet. Diese Vollmachtsurkunde weist folgende Besonderheiten auf:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 520
BFH/NV 1992 S. 520 Nr. 8
FAAAB-32207

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