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BFH Beschluss v. - II R 156/88

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) B. X. und A. Z., mit der diese die Aufhebung eines gegen sie - die GbR - ergangenen Grunderwerbsteuerbescheids begehrten, abgewiesen. Die Revision hat das FG nicht zugelassen. Das finanzgerichtliche Urteil wurde dem Prozeßbevollmächtigten der klagenden GbR am 17. Oktober 1988 zugestellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 674
BFH/NV 1992 S. 674 Nr. 10
QAAAB-32238

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