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BFH Urteil v. - II R 96/87

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb am 1. Juni 1978 das im Jahre 1956 mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück X. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) hatte das Grundstück zum 1. Januar 1964 als Zweifamilienhaus bewertet und den Einheitswert auf . . . DM festgestellt. Der Voreigentümer unterhielt im Erdgeschoß eine Arztpraxis. Seine Wohnung erstreckte sich auf die übrigen Räume des Erdgeschosses sowie auf das Obergeschoß. Im Obergeschoß befand sich eine weitere Wohnung, die von Angehörigen des Eigentümers bewohnt wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 445
BFH/NV 1992 S. 445 Nr. 7
BAAAB-32269

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