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BFH Urteil v. - VIII R 310/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Streitjahren 1976 bis 1979 einen Gewerbebetrieb. Die Ehe des Klägers wurde 1975 geschieden. Er verpflichtete sich, an seine frühere Ehefrau einen Zugewinnausgleich von 200 000 DM zu zahlen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 594
BFH/NV 1991 S. 594 Nr. 9
TAAAB-32506

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