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BFH Urteil v. - VIII R 52/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren seit 1975 persönlich haftende Gesellschafter der X KG. Ihr Anteil betrug jeweils 33 v. H. Als Kommanditisten waren ihre Mutter A. X. mit einem Anteil von 25,5 v. H. und B. X. mit einem Anteil von 8,5 v. H. beteiligt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 323
BFH/NV 1992 S. 323 Nr. 5
NAAAB-32508

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