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BFH Urteil v. - VIII R 70/89

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind die einzigen Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts A und B, die die Verpachtung von Grundbesitz an die X-GmbH zum Gegenstand hat. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages wird die Gesellschaft beim Tode eines der Gesellschafter mit den Erben fortgeführt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 736
BFH/NV 1991 S. 736 Nr. 11
OAAAB-32512

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