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BFH Urteil v. - VI R 3/90

Mit einem am 8. April 1988 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) eingegangenem Schriftsatz erhob der Steuerberater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) Klage, ohne eine schriftliche Prozeßvollmacht beizufügen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 608
BFH/NV 1992 S. 608 Nr. 9
OAAAB-32619

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