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BFH Urteil v. - V R 36/90

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine GmbH - war Mieterin von Wohnungen, die sie im eigenen Namen an einzelne Endmieter weitervermietete. Sie erklärte für die Voranmeldungszeiträume Januar bis Juni 1975 ausschließlich steuerfreie Umsätze.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 221
BFH/NV 1992 S. 221 Nr. 4
LAAAB-32646

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