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BFH Urteil v. - V R 69/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete in den Jahren 1972/1973 ein Gebäude, das er mit Vertrag vom 30. September 1973 zum 1. Oktober 1973 an einen Unternehmer verpachtete. Mit Vertrag vom 27. Dezember 1973 übertrug der Kläger das Eigentum an dem Grundstück unentgeltlich auf seinen Sohn. Besitz, Nutzungen und Lasten sollten vereinbarungsgemäß am Tage des Vertragsabschlusses übergehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 57
OAAAB-32658

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