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BFH Urteil v. - XI R 21/88

Der . . . geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit dem 1. Januar zum ordentlichen Vorstandsmitglied der Z-AG bestellt worden. Der entsprechende Dienstvertrag vom 23. Februar 1970 wurde zunächst auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen (§ 9 des Dienstvertrages).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 646
BFH/NV 1992 S. 646 Nr. 10
JAAAB-32706

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