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BFH Urteil v. - X R 6/88

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Die Klägerin betreibt einen . . . einzelhandel. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Der Kläger ist in diesem Betrieb als Prokurist angestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 525
BFH/NV 1991 S. 525 Nr. 8
RAAAB-32764

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