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BFH Beschluss v. - I B 48/92

Das FG Berlin (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen ESt 1983 und 1984 als unbegründet abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Gegen das Urteil legte der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde ein, die auf Verfahrensfehler und Divergenz gestützt ist. Das FG hat der Beschwerde nicht abgeholfen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 239
BFH/NV 1993 S. 239 Nr. 4
BAAAB-32846

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