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BFH Beschluss v. - III B 26/92

Das Finanzgericht (FG) stellte das bei ihm anhängige Verfahren nach Rücknahme der Klage ein und erlegte die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer auf, weil er ohne Prozeßvollmacht aufgetreten sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 259
BFH/NV 1993 S. 259 Nr. 4
SAAAB-32917

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