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BFH Beschluss v. - III B 72/91

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war bis Ende Februar 1986 als selbständiger . . . vertreter tätig. In den Streitjahren (1984 bis 1985) erhielt er Ausgleichszahlungen gemäß § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) von . . . DM (1984) und . . . DM (1985).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 722
BFH/NV 1992 S. 722 Nr. 11
RAAAB-32926

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