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BFH Beschluss v. - III B 80/92

Im Hauptverfahren ist die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) streitig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 325
BFH/NV 1993 S. 325 Nr. 5
LAAAB-32928

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