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BFH Urteil v. - II R 103/90

Streitig ist die Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr.2 Satz 2 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1974.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 101
BFH/NV 1993 S. 101 Nr. 2
IAAAB-32955

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