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BFH Urteil v. - II R 104/89

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Gewerbebetrieb. Wegen Nichtabgabe der Vermögensaufstellung (§ 28 des Bewertungsgesetzes - BewG -) führte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Hauptfeststellung für den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1986 im Schätzungswege durch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 30
BFH/NV 1994 S. 30 Nr. 1
SAAAB-32956

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