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BFH Urteil v. - II R 50/89

Der Architekt A plante auf einem in X gelegenen Grundstück die Errichtung von Wohnhäusern in Fertigbauweise. Hierzu hatte A am 10. Oktober 1983 eine Bauvoranfrage gestellt, die die Aufteilung des Grundstücks in 12 Teilflächen sowie zusätzlichen Gemeinschaftsflächen vorsah. Eigentümerin des Grundstücks war E.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 382
BFH/NV 1993 S. 382 Nr. 6
ZAAAB-32984

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