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BFH Urteil v. - I R 9/92

Streitig ist, ob die im Streitfall für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Gewinntantiemen in Höhe von jeweils 25% des Jahresüberschusses ohne Berücksichtigung von Vorjahresverlusten verdeckte Gewinnausschüttungen i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 579
BFH/NV 1994 S. 579 Nr. 8
IAAAB-33029

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