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BFH Urteil v. - IV R 107/90

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde durch Vertrag vom 24. Januar 1986 zwischen dem Kapitän X und seiner Ehefrau gegründet. Im Laufe des Streitjahres traten der Klägerin weitere . . . Mitreeder mit Einlagen zwischen 1000 DM und 100000 DM bei. Die Mitreeder leisteten einen Teil der Einlage im Streitjahr, den Rest im Jahre 1987. Die Einzahlungsansprüche aus den ausstehenden Einlagen wurden zu Zwischenfinanzierungszwecken an die Bank abgetreten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 296
BFH/NV 1993 S. 296 Nr. 5
PAAAB-33057

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