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BFH Urteil v. - IV R 131/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist promovierter Ingenieur und seit 1950 für verschiedene Firmen als Ingenieurberater selbständig tätig. In dieser Eigenschaft leistet er technische Beratung bei Kunden der jeweiligen Firmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 664
BFH/NV 1992 S. 664 Nr. 10
UAAAB-33064

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