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BFH Urteil v. - IV R 64/91

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplombiologe mit dem Hauptfach Zoologie. Im Streitjahr erzielte er neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus selbständiger Tätigkeit. Sie rühren im wesentlichen aus der Erstellung eines Berichts zur ökologischen Beweissicherung vor dem Bau des Großprojekts X, im übrigen aus weiteren Gutachten im Bereich der Landschaftsökologie her.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 360
BFH/NV 1993 S. 360 Nr. 6
RAAAB-33078

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