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BFH Urteil v. - IV R 6/91

Im Jahre 1970 wurde die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1), eine GmbH & Co. KG, gegründet. Gegenstand des Unternehmens war zunächst die Ansammlung und Anlage von Kapital in Hotel-, Handels- und Touristikbetrieben - insbesondere die Beteiligung an steuerlich geförderten Objekten - sowie die Einrichtung und Bewirtschaftung solcher Betriebe. Im Anschluß an eine Außenprüfung änderte die Gesellschaft den Gegenstand ihres Unternehmens wie folgt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 240
BFH/NV 1994 S. 240 Nr. 4
BAAAB-33079

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