Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 116/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb 1984 eine Eigentumswohnung im Gebäude X. Nach einer Bescheinigung vom 20. März 1985 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal gemäß Art.1 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG - vom 25. Juni 1973, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl BY - 1973, 328).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 99
BFH/NV 1993 S. 99 Nr. 2
GAAAB-33102

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank